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Scheidungskosten

 

Kurzanleitung für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung:

 

Zur Berechnung der Höhe der Anwaltsgebühren wird der sog. Streitwert angesetzt. Doch keine Sorge, der Streitwert ist nicht die Höhe der anwaltlichen Gebühren, sondern lediglich die Berechnungsgrundlage.

 

Faustregel: Die anwaltlichen Gebühren liegen bei ca. 10 % des Streitwertes. Der Streitwert ergibt sich aus derie Höhe des 3-fachen Monatseinkommens zzgl. Versorgungsausgleich ergibt den Streitwert.

 

 

Zur Information: Bei uns gibt es Scheidungen inkl. Scheidungsantrag und Termin beim Familiengericht bereits ab 478,97 Euro inkl. MwSt.

 

  

Berechnungsbeispiel: Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 2.600 Euro. Für den Versorgungsausgleich setzen wir hier 1000 Euro an.

 

In  diesem Beispiel fallen Anwaltskosten in Höhe von 1.249,50 Euro für die Scheidung inkl. die Durchführung des Versorgungsausgleichs an.

 

 

Und hier die konkrete Berechnung:

 

 

535,60 Euro (Erstellung des Scheidungsantrages)

 

494,40 Euro (Vertretung vor dem Familiengericht)

 

20,00 Euro (Post-/Telekommunikationspauschale)

 

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1.050,00 Euro (Gesamtsumme ohne Mehrwertsteuer)

 

190,50 Euro MwSt.

_______________________________________________

  

1.249,50 Euro (Gesamtsumme inkl.  Mehrwertsteuer)

 

 

Für die Scheidung entstehen Rechtsanwaltskosten von 1.249,50 Euro. Jede Partei trägt die Kosten des eigenen Anwaltes selbst.

 

Demgegenüber werden die Gerichtskosten, die im vorliegenden Beispiel 498 EUR betragen, zwischen den Eheleuten geteilt.

 


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