Definition Zugewinnausgleich
Wie funktioniert ein Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich bedeutet, dass alle während der Ehe erwirtschafteten Gewinne in einen Topf geworfen und zu gleichen Teilen unter den Eheleuten aufgeteilt werden.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen einer Ehe am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages deren Anfangsvermögen am Tag der Heirat übersteigt.
Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen
Für den Zugewinnausgleich uninteressant ist, was mit den Vermögensgegenständen während der Ehedauer geschieht. Anfangs- und auch Endvermögen sind reine Rechengrößen. Ob also ein Wertgegenstand, der im Anfangsvermögen noch vorhanden war, im Endvermögen noch da ist oder nicht, ist für die Berechnung prinzipiell nicht wichtig.
- Zugewinn ist eine reine Rechnungsgröße, keine besondere Vermögensmasse
- Anfangsvermögen, Endvermögen und Zugewinn werden nur in Geld ausgedrückt.
- Zugewinn ergibt sich aus dem Vergleich zweier Rechnungsgrößen (Anfangs- und Endvermögen)
Die Rechnungseinheiten für das Zugewinnausgleichsverfahren sind gesetzlich in den Paragraphen §§ 1374 - 1376 BGB geregelt.
Wer möglichst wenig Zugewinnausgleich zahlen will, wird versuchen:
- ein möglichst hohes Anfangsvermögen und/oder
- ein möglichst kleines Endvermögen anzugeben.
