Interessenwahrung durch Ehevertrag
Das Leben ist keine Blumenwiese. Jedenfalls für die meisten von uns. Spätestens beim Thema Ehevertrag wird deutlich, wie eine Beziehung im Grundsatz geregelt ist. Für den wirtschaftlich stärkeren Partner ist ein Ehevertrag durchaus sinnvoll.
Frauen hingegen, die sich für die Rolle als Hausfrau und Mutter entscheiden oder auch sogenannte Hausmänner, können mit einem Ehevertrag ihre Situation nur verschlechtern*.
Gründe für einen Ehevertrag
- Ein Ehevertrag trennt wirtschaftliche Aspekte von der Gefühlswelt.
- Eheverträge gibt es, weil Lebensentwürfe auch scheitern können.
- Sie sind eine Art Unfallversicherung.
- Für viele Paare ist ein Ehevertrag ein vorweggenommener Scheidungsvertrag.
Gründe für den Nichtabschluss eines Ehevertrages
- Angst vor den Gebühren
- Vergesslichkeit
- Eheverträge sind unromantisch
Es ist auffällig, dass Eheverträge vor der zweiten Ehe vermehrt abgeschlossen werden.
Übrigens: Geschlossene Eheverträge können laufend geändert werden (aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf).
Pressetext: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rät zum Ehevertrag
Eheverträge und gesetzliche Regelungen
Wann kann man Eheverträge abschließen?
- Sie können vor der Ehe, aber auch während der Ehe einen Ehevertrag abschließen
- Ein während des Scheidungsprozesses geschlossener Vertrag dieses Inhaltes ist die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.
Was kann vereinbart werden?
- nachehelicher Ehegattenunterhalt / Geschiedenenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Vergangenheit (formlos)
Unwirksam sind in der Regel:
Die Vertragspartner können keine Regelungen treffen, die einen nicht am Vertrag beteiligten Dritten benachteiligen. Bestimmungen, die die Zahlung von Unterhalt für die Kinder ausschließen, sind daher von vornherein unwirksam.
Der Versorgungsausgleich dient, wie schon der Name sagt, dem Ausgleich von in der Ehe erworbenen Versorgungsansprüchen wie z.B. Rentenanteile. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist in der Regel nicht möglich.
Eine Vereinbarung über den Auschluss des Versorgungsausgleiches ist nur dann wirksam, wenn sie mindestens ein Jahr vor dem Scheidungsantrag getroffen wird. Wer vor Ablauf dieser Frist die Scheidung einreicht, muss sich den Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch das Gericht genehmigen lassen.
Was kann nicht vereinbart werden
- Verzicht auf Trennungsunterhalt ("Getrenntlebensunterhalt") für die Zukunft ( § § 1361 Abs. 4 S.3, iVm §§ 1360a III, 1614 BGB)
- Kindesunterhalt
*Anmerkung der Redaktion: Uns ist jedenfalls kein anderes Beispiel bekannt.
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