Die Eheleute sind sich einig
Situation 1: Eigentümer bleibt alleine wohnen, der Nicht-Eigentümer zieht aus.
Situation 2: Nichteigentümer bleibt allein wohnen
Wenn der Nicht-Eigentümer in der Ehewohnung allein wohnen bleiben will
Verständigen sich die Eheleute darauf, dass der Nicht-Eigentümer in der Wohnung verbleibt, kann das Nutzungsverhältnis auf zwei Wegen vertraglich gestaltet werden:
Variante 1: Der Eigentümer kann mit seinem Ehepartner einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit schließen (§§ 535 ff BGB)
Variante 2: Der Eigentümer kann mit seinem Ehepartner eine Vereinbarung über die Nutzung der Ehewohnung schließen, die in der Regel jedoch nur vorübergehenden Charakter hat.
Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sowie die laufenden Kosten (Müllabfuhr, Grundsteuer) trägt derjenige, der die Ehewohnung bewohnt.
Situation 3: Der Nicht-Eigentümer kauft die Wohnung oder das Haus.
Eine ebenfalls mögliche Variante ist der Verkauf der Wohnung an den Ehepartner. Hierbei helfen in der Regel Hausbanken bei der Beratung und Abwicklung.
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