Wohneigentum einvernehmlich regeln
Rechtssicherheit bei gemeinsamen Immobilien
Immobilien sind häufig neben dem Versorgungsausgleich die größten Vermögensgegenstände, der bei einer Scheidung zu regeln sind.
Umso sinnvoller ist der Wunsch, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten zu erreichen und nicht nach einem endlosen Streit am Ende durch einen Richterspruch in einem deutlich teureren Gerichtsprozess entscheiden zu lassen.
Der Weg zur außergerichtlichen Einigung von Immobilien führt über die Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn die Beteiligten sich darüber einig sind, wie die weitere Nutzung der gemeinsamen Immobilie geregelt werden soll, empfiehlt sich der Abschluss einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung. Das hat den Vorteil, dass dieser Bereich der Scheidung, der zum Zugewinnausgleich gehört, nicht mehr in das gerichtliche Verfahren übernommen wird und dort dann auch keine Kosten mehr verursacht.
Praktische Umsetzung
In der Praxis verständigen sich die Eheleute darüber, wie die Regelung aussehen könnte und entscheiden, welcher Ehepartner seinen Anwalt mit der Ausarbeitung der Scheidungsfolgenvereinbarung beauftragt. Der möglicher Vorteil: Für die Ausarbeitung der Regelung wird nur ein Anwalt benötigt, der andere verzichtet aus Kostengründen auf einen eigenen Anwalt (hier liegt ein entscheidender Unterschied zum gerichtlichen Verfahren, in dem jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt benötigt).
Die außergerichtliche Regelung mit nur einem Anwalt setzt jedoch großes Vertrauen der Ehepartner untereinander voraus, da ein Anwalt immer nur eine Seite vertreten kann. Die andere Seite verzichtet auf einen eigenen Anwalt.
Wenn jedoch der Verdacht aufkommt, dass eine Seite benachteiligt werden soll, sollten beide die Vereinbarung auf Ausgewogenheit prüfen lassen.
Eine wirksam geschlossene Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die gleiche Rechtssicherheit wie der gerichtliche Beschluss des Familiengerichts und ist, wenn die Beteiligten es wünschen, bereits für die Zeit der Trennung wirksam. Darüber hinaus fallen bei außergerichtlichen Regelungen keine Gerichtsgebühren an.
Zusammengefasst kann gesagt werden: Die außergerichtliche Regelung bietet den Beteiligten die Möglichkeit, kostengünstig Rechtsicherheit zu erlangen und das Scheidungsverfahren zu entschlacken.
Entspannt dem Scheidungstermin entgegensehen
Wenn der Zugewinn, insbesondere die gemeinsame Immobilie geregelt ist, ist die eigentliche Scheidung für die meisten Scheidungspaare nur noch eine Formsache, der sie (mehr oder weniger) gelassen entgegensehen.
