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Gerichtsgebühren bei einer Scheidung Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen bei einer Scheidung sog. Gerichtsgebühren an. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt. Die Gerichtskosten müssen als Vorschuss eingezahlt werden, da sonst das Gericht nicht arbeitet. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt und ist keine Willkür einzelner Richter. Ausnahme: Wer Prozesskostenhilfe bekommt, muss keine Gerichtsgebühren bezahlen. Diese werden ebenfalls aus der Staatskasse finanziert. 
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