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Gerichtsgebühren einer Scheidung
Zusätzlich zu den Rechtsanwaltsgebühren werden bei einer Scheidung Gerichtsgebühren fällig, die sich nach dem Gegenstandswert, dem sogenannten Streitwert bestimmen.
Ebenso wie der Anwalt arbeitet das Gericht nur, wenn es eine zuverlässige finanzielle Arbeitsgrundlage hat.
Aus diesem Grunde muss derjenige, der die Scheidung beantragt (und bei Scheidungsfolgesachen derjenige, der Klage erhebt), einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, damit sichergestellt ist, dass der Staat nicht auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt.
Beim Ehescheidungsantrag müssen häufig zwei Gebühren im voraus bezahlt werden, bei einer Unterhaltsklage drei Gebühren.
Ausnahme: Wer Prozesskostenhilfe bekommt, muss keinen Vorschuss bezahlen
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