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Arm heiratet Reich

 

Nicht immer erhält man zwei Hälften, wenn man teilt. 

 

Eine hohe güterrechtliche Ausgleichsforderung kann, wenn die Ehe lange genug hält, manch große Vermögen zerstören.

 

Die Gefahr einer unangemessenen Vermögensvernichtung ist besonders groß, wenn Vermögen in Firmen oder Immobilien fest gebunden ist. So manchen Betrieb dürfte eine Ausgleichszahlung aus dem laufenden Geschäft in die Insolvenz führen.

 


Was passiert, wenn einer der beiden Ehepartner eine Erbschaft erwartet?


Die Erbschaft als solche verbleibt zunächst erst einmal bei demjenigen, der sie erhalten hat (Zurechnung zum Anfangsvermögen des Erben).

 

Die Gewinne aber, die die Erbschaft in der Folge abwirft, müssen zwischen den Eheleuten geteilt werden - dies können sein:


- Wertsteigerungen bei Grundstücken
- Kursgewinne/Dividenden bei Aktien
- Zinseinnahmen bei Sparanlagen/festverzinslichen Wertpapieren
- Mieteinnahmen aus Miet-Immobilien

 

Wer sicher gehen will, sollte im Ehevertrag  vereinbaren, dass die Gewinne aus der Erbschaft oder Gewerbebetrieb nicht in den Zugewinnausgleich fallen.  

 

 


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