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Hausrat-Versicherung Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Trennung. Der Hausrat ist nach der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem Auszug den Versicherungsschutz in der neuen Wohnung. Der bisher Mitversicherte muss einen neuen Vertrag abschließen. Vertragsanpassung bei Änderungen Gegebenenfalls sollte man den Vertrag anpassen und die Deckungssummen heruntersetzen, weil aus einem großen Haushalt zwei kleinere Haushalte geworden sind, also weniger Werte in dem einen zu versichernden Haushalt vorhanden sind. Bitte beachten Sie: Versichert ist in den meisten Fällen nur der Zeitwert des Versicherungsgutes (Marktwert), nicht der ursprüngliche und auch nicht der aktuelle Anschaffungswert (Kaufpreis).

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