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Kindesunterhalt Unterhaltszahlungen an Kinder können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10 Abs.1 S.1 EStG). Dafür können Eltern u.a. folgende Freibeträge ausschöpfen: • Jährliche Kinderfreibeträge in Höhe von derzeit 7008 Euro für Verheiratete • Jährliche Kinderfreibeträge in Höhe von derzeit 3504 Euro für Alleinstehende • Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungsbedarf • Freibetrag für Ausbildungsbedarf Fragen Sie zu allen steuerlichen Sachverhalten Ihren Steuerberater nach der für Sie besten Lösung. 
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