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Kindesunterhalt

 

Unterhaltszahlungen an Kinder können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10 Abs.1 S.1 EStG).

 

Dafür können Eltern u.a. folgende Freibeträge ausschöpfen:

 

• Jährliche Kinderfreibeträge in Höhe von derzeit 7008 Euro für Verheiratete

 

• Jährliche Kinderfreibeträge in Höhe von derzeit 3504 Euro für Alleinstehende

 

• Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungsbedarf 

 

• Freibetrag für Ausbildungsbedarf

 

Fragen Sie zu allen steuerlichen Sachverhalten Ihren Steuerberater nach der für Sie besten Lösung.

 


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