Traditionelle klassische Eheform mit Kindern

 

Die sogenannte "Hausfrauen-Ehe"


Beide Partner heiraten ohne Vertrag, leben also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Mann verdient als Angestellter, die Frau kümmert sich um Haushalt und Kindererziehung. Ein klassisches Lebensmodell, das es mittlerweile immer häufiger auch in umgekehrter Konstellation gibt - die Frau ist erwerbstätig, der Mann betätigt sich als Hausmann.


Die Hausfrau bzw. der Hausmann wird in dieser Konstellation ihre bzw. seine Rechtsposition durch einen Ehevertrag regelmäßig nur verschlechtern. Ihre bzw. seine Interessen werden am besten durch die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft gewahrt.


Der gut verdienende Ehepartner ist unter Umständen darauf bedacht, den Zugewinnausgleich ebenso wie nachehelichen Unterhalt in Form des Aufstockungsunterhaltes und drittens auch den Versorgungsausgleich vertraglich auszuschließen.


Man kann hier an Ausgleichsvereinbarungen denken. Beispielsweise könnte der erwerbstätige Ehepartner für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall an seinen Partner eine bestimmte Geldsumme in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder einen privaten Vorsorgevertrag finanzieren und/oder eine pauschale Abfindungssumme im Scheidungsfall als Ersatz für den ausgeschlossenen Zugewinnausgleich zahlen.


Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier groß.

 

Dauerhafte Rechtssicherheit kann Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt oder Notar nicht versprechen. Ändert sich die Rechtsprechung, muss ein geschlossener Ehevertrag angepasst werden.

 

Aktuelle Bestandssicherheit vor Familiengerichten hat - derzeit - bei Eheleuten mit Kindern eine Vereinbarung, nach der der Zugewinnausgleich sowie der Aufstockungsunterhalt ausgeschlossen ist.

 

Wird hingegen neben dem Zugewinnausgleich zugleich der Versorgungsausgleich und der Unterhalt wegen Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder (der sogenannte Betreuungsunterhalt) ausgeschlossen, hat dieser Vertragspassus vor Gericht oft keinen Bestand.

 




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