Scheidungsantrag
Keine Scheidung ohne Scheidungsantrag
Eine Scheidung greift in das bisherige Leben in grundlegender Weise ein. Es reicht nicht, die Scheidung nur zu wollen, sie muss auch beantragt werden, damit ein Gericht tätig werden kann.
Doch das hat Folgen: Wird ein Scheidungsantrag gestellt, ändert er für beide Ehepartner ab diesem Tag eine Vielzahl von vertrauten Gegebenheiten. Die Trennung muss für alle offensichlich und vollzogen sein, die Wirtschaftsgemeinschaft der Familie wird aufgehoben und vieles andere mehr ist davon ebenfalls betroffen.
Wer den Scheidungsantrag stellt, braucht einen Rechtsanwalt.
Damit der Antragsteller beim Scheidungsantrag keine Fehler macht und die Vielzahl der zu beachtenden juristischen Sachverhalte in einem Scheidungsverfahren entsprechend beachtet und gewürdigt werden, kann nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag für Sie stellen.
Scheidungsverbundverfahren: Da bei einer Scheidung eine Vielzahl verschiedener Anträge gestellt werden kann, die z.B. die Bereiche Unterhalt, Zugewinnausgleich, gemeinsame Kinder und viele andere Aspekte betreffen, werden Scheidungen mit verschiedenen Anträgen in einem sog. Verbundverfahren durchgeführt. Das führt dazu, dass für die gesamte Scheidung nur wenige Gerichtstage, oft sogar nur ein Tag ausreicht und nicht für jeden Antrag ein einzelnes Verfahren stattfinden muss.
Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt entwerfen Sie den Scheidungsantrag. Erst wenn der Antrag Ihren Vorstellungen entspricht, reicht der Rechtsanwalt den fertigen Antrag bei einem Familiengericht ein.
Wie stelle ich einen Scheidungsantrag?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können persönlich eine Kanzlei Ihres Vertrauens besuchen und während einer Beratung die Kanzlei beauftragen oder Sie können eine sog. Onlinescheidung durchführen, bei der die Beauftragung bzw. die Erteilung des Mandats über das Internet stattfindet.
Die Wirksamkeit der Beauftragung ist gleich. Nimmt die Kanzlei Ihr Mandat an, hilft diese Kanzlei Ihnen ab diesem Zeitpunkt bei der Scheidung, Ihre Interessen zu wahren.
Wichtig: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nur erfahrene Kanzleien mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen. Besonders beim Unterhalt können unerfahrene Anwälte bei der mitunter komplizierten Berechung von Unterhaltsansprüchen scheitern.
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