Strittige Scheidung
Bei einer Scheidung kann über so ziemlich alles gestritten werden: um Unterhalt, um das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder oder über den Zugewinn, um nur die häufigsten Streitpunkte zu nennen.
Dass es bei einer Scheidung Streit geben kann, ist aber keine Ausnahme und muss keinen Anlass zur Sorge geben. Die ca. zwei Drittel der Scheidungen, die einvernehmlich laufen, sind keineswegs von Anfang als einvernehmliche Scheidung geplant gewesen. Den Beteiligten ist es gelungen, einen Weg zu finden, die offenen Streitpunkte bis zum Scheidungstermin zu regeln und müssen dann im gerichtlichen Scheidungstermin nur noch die Frage beantworten, ob die Ehe geschieden werden soll.
Wenn allerdings der Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung nicht offen ist, bleibt nur der Streit.
Hierbei muss jede Seite ihre Ansprüche formulieren. Es macht Sinn, keine überzogenen Erwartungen zu äußern, denn am Ende erwägen die Familienrichter die Interessen der Beteiligten ab. Jedoch gibt es bei der Vorbereitung des Scheidungsverfahrens Einiges, das man tun kann, um die eigene Position zu verbessern. Häufig gibt es Streit bei der Bewertung von Vermögenswerten.
Ein Beispiel: Einem Ehepartner stehen Ausgleichsansprüche aus dem Zugewinn zu. Um das auch an anderer Stelle bereits erwähnte Beispiel noch einmal zu zitieren: Ein Ehepartner hat eine Eigentumswohnung für 150.000 Euro gekauft, mittlerweile besitzt die Ehewohnung einen Wert von 180.000 Euro. Das bedeutet, dass die Wohnung im Laufe der Jahre einen Wertzuwachs von 30.000 Euro bekommen hat. Dem Ehepartner (der nicht im Grundbuch steht) stehen Ausgleichsansprüche in Höhe der Hälfte der Wertsteigerung zu, also 15.000 Euro. Gestritten wird dann z.B. über die Wertsteigerung der Wohnung und über die Frage, ob anstehende Reparaturen den aktuellen Wert der Wohnung schmälern.
Dieses Beispiel soll zeigen, dass es nicht um die Frage geht, ob ein Anspruch formal besteht, da die Ansprüche meist klar durch Gesetze und Rechtsprechung feststehen, sondern um die Frage, wie viel dieser Anspruch am Ende, wenn der Richter sein Urteil fällt, wert sein wird. Kurz gesagt, es geht darum, Ihre Interessen gegenüber dem Familiengericht zu formulieren und sachlich zu begründen. Es geht hierbei NICHT darum, vor Gericht einen Riesenzirkus zu machen – maßgebend ist die Qualität der anwaltlichen Arbeit an; nicht dessen Auftreten vor Gericht, wie man das aus Hollywood-Filmen kennt. Die dort dargestellten Verfahren haben nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun. Ein guter und erfahrener Anwalt kann aber nicht nur die Ansprüche seines Mandanten untermauern, sondern versteht es auch, gegnerische (Schein-)Einwände zu entkräften.
Anwaltszwang für beide Ehepartner: Ein Nachteil bei einer strittigen Scheidung ist zugleich ein Vorteil für die Betroffenen: Jede Seite muss anwaltlich vertreten sein, da sonst keine gerichtlichen Anträge gestellt werden können (siehe: Anwaltszwang). Der Vorteil besteht darin, dass beide Seiten durch die Anwälte über die jeweiligen Rechte aufgeklärt werden und dass so die richtige Strategie für die Scheidung besprochen werden kann.
Wer Wert auf die richtige Strategie für seine Scheidung legt, steht vor der Aufgabe, einen guten Anwalt hierfür zu finden.
Wir sind immer wieder überrascht, wie unerfahren manch gegnerischer Anwalt ist, dem von seinem Mandanten die Aufgabe übertragen wurde, mitunter erhebliche Vermögenswerte zu regeln. Einige Anwälte scheitern bereits an der Aufgabe, den Unterhalt richtig zu berechnen.
Was passiert, wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht will?
Die Gründe, warum ein Ehepartner an der Ehe festhalten will, können vielfältig sein. Häufige Gründe sind Angst vor dem Alleinleben, finanzielle Absicherung oder auch die Hoffnung, dass die Ehe doch noch eine Chance verdient habe, um nur einige Gründe zu nennen.
Die Versuche, die Ehezeit zu verlängern, führen jedoch nicht dauerhaft zum Fortbestehen der Ehe. Die Einwilligung in die Scheidung fällt Betroffenen leichter, wenn die finanzielle Absicherung geregelt werden kann.
Auch hier empfiehlt sich eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung, in der die Eheleute bereits vor dem Scheidungstermin selbst strittige Punkte rechtsverbindlich und kostengünstig regeln können.
