Umfang des Umgangsrechts
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass es ein Umgangsrecht gibt, nicht aber, wie dieses im Detail ausgestaltet ist. Es ist daher Aufgabe der Eltern, sich insoweit abzustimmen, ohne dass hierfür eine bestimmte Form vorgesehen ist. Alter des Kindes sowie die Konsenfähigkeit der Eltern spielen hierbei eine große Rolle.
Eine vollständige Umgangsregelung enthält folgende Punkte:
Abholen und Wiederbringen bei den jeweiligen Besuchen
Häufigkeit des Umgangs (z.B. alle 2 Wochen)
Dauer des Umgangs (stundenweise, tageweise, komplettes Wochenende)
Übernachtungen beim Umgangsberechtigten
Inhalt des Umgangs (abholen, geplante Unternehmungen, zurückbringen)
Umgang während der Ferien
Feiertagsumgang
Mit wem verbringt das Kind seinen Geburtstag?
Umgang bei Krankheit des Kindes
Umgang bei Krankheit des Umgangsberechtigten
Wichtig: Werden diese Absprachen wiederholt nicht eingehalten, sollten Sie sich ans Jugendamt und/oder an einen Rechtsanwalt wenden.
