Umgangsrecht in der Praxis
Fragen Sie zuerst, was Ihr Kind will
Wenn wir uns in die Lage des Kindes hineinversetzen, wissen wir meist ziemlich schnell, wie wir uns in Hinblick auf eine Regelung des Umgangsrechtes verhalten sollten.
Da die Intensität der Besuchskontakte häufig strittig ist, gehen wir hier von Grundannahmen bzw. von üblichen Regelungen aus:
Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren: Jedes 2. Wochenende, jeweils der 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingsttag sowie ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils die Hälfte der übrigen Ferien.
Jüngere Kinder: Ein Besuchstag alle 2 Wochen
Kindergarten-Kinder: Stundenweise ohne Übernachtung
Sie können viel dafür tun, dass Ihre Kinder den Umgang mit dem anderen Elternteil nicht als Belastung erleben.
Sag Deinem Vater, dass.........
Bereits in frühem Alter merken Kinder sehr genau, wenn Eltern versuchen, sie gegen den jeweils anderen Elternteil aufzubringen, sie auszuhorchen oder auch nur als Boten zu benutzen. Denken Sie daran, dass Kinder so etwas nicht wollen. Sie leiden darunter, wenn sie Partei ergreifen müssen oder die Fehler der Eltern ausbügeln sollen.
Kinder wollen eine unbeschwerte Kindheit und haben auch ein Recht darauf.
Stellen Sie Regeln auf, an die sich beide Eltern halten:
- Keine Abwertungen des anderen Elternteiles, auch wenn es schwerfällt
- Bereiten Sie die Kinder auf den Besuchstag vor
- Ermöglichen Sie einen pünktlichen Beginn der Besuchszeit des anderen Partners
- Keine "Bestechungen" der Kinder durch großzügige Geschenke
- Keine Botendienste der Kinder
Was spricht dagegen, häufiger Umgang zu gewähren, wenn beide Partner sich an gemeinsame Absprachen halten und die Kinder die Besuche genießen?
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