Immer zu zahlender Unterhalt
Es gibt zwei Arten von Unterhalt. Kindesunterhalt z.B. richtet sich nicht nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, also des Kindes. Ein Minimalbetrag, der sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt ergibt, ist unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten, immer zu zahlen.
Erst, wenn die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten über den gesetzliche Mindeswert hinausgehen, richtet sich der Kindesunterhalt nach den Einkommensverhältnissen.
Unterhalt, der sich nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsempfängers richtet
Abweichend vom Kindesunterhalt wird z.B. beim Trennungsunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt eine Bedürftigkeit des Antragstellers vorausgesetzt.
Das bedeutet, der Antragsteller ist nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise aufzukommen.
Übersicht über die Unterhaltsarten:
Altersvorsorgeunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ausbildungsunterhalt
Betreuungsunterhalt
Erwerbslosenunterhalt
Fortbildungsunterhalt
Kindesunterhalt
Krankenvorsorgeunterhalt
Nachehelicher Unterhalt (Geschiedenenunterhalt)
Trennungsunterhalt
Umschulungsunterhalt