Änderungen nach der Scheidung
Veränderte Lebensumstände können sich auf die Verpflichtung zur Zahlung von Geschiedenenunterhalt und Kindesunterhalt ebenso auswirken wie auf ein gemeinsames bzw. alleiniges Sorgerecht.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Änderung erreichen möchte, muss aktiv werden.
Liegen über Unterhalt und Sorgerecht bereits Gerichtsentscheidungen, sog. Titel vor, so müssen diese geändert werden (sog. Änderungsklage).
Wenn es keine Gerichtsentscheidung gibt, z.b. wenn bisherige Regelungen ausschließlich auf der Grundlage von gemeinsamen Absprachen zwischen den Geschiedenen getroffen wurde und erneute Absprachen auf der Grundlage veränderter Rahmenbedingungen nicht zustande kommen, so kann das Recht auch durch Gerichtsentscheid herbeigeführt werden.
• Geschiedenenunterhalt: Änderung des nachehelichen Unterhalts
• Unterhaltsrecht: Das neue Unterhaltsrecht 2008
• Kindesunterhalt: Änderung des Kindesunterhaltes
• Sorge-/ Umgangsrecht: Nachträgliche Änderungen
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