Notarielle Vereinbarungen

 

Neben unseren anwaltlichen Beratungsleistungen und der Prozessvertretung fertigen wir für Sie Vertragsentwürfe für den Eigentumsübergang, für Regelungen zum Unterhalt und anderer wichtiger Sachverhalte an. Im Einzelnen sind das:

Entwurf von Vereinbarungen und Prüfung von Entwürfen anderer Anwälte/Notare:
 

  • Grundstücksverkauf

 

  • Wohnrecht
     
  • Nießbrauch
     
  • Unterhalt
     
  • Änderungen des Güterstandes
     
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs
     
  • Notarielle Schuldanerkenntnisse
     
  • Übertrag von Gesellschaftsanteilen
     
  • Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben
     
  • Eheverträge

 


 

Wenn beide Seiten eine Beratung benötigen

Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass ein Notar ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Er kann nicht gleichzeitig gegensätzliche Interessen verschiedener Auftraggeber vertreten.

In der Praxis wird dieses Problem wie folgt gelöst:

Beide Seiten lassen sich von einem Rechtsanwalt beraten und treffen sich dann zusammen bei einem Notar, um den durch die Rechtsanwälte ausgearbeiteten Vertrag notariell beurkunden zu lassen.

Der Vorteil anwaltlicher Vertretung bei der Ausarbeitung notarieller Regelungen:

Beide Seiten erhalten eine individuelle Rechtsberatung.

Die Anwälte sind nur jeweils Ihnen verpflichtet und versuchen, für Sie als Mandanten das Beste zu erreichen. Da auch die andere Seite anwaltlich vertreten wird, ist keine Seite der anderen unterlegen.

 


 

Service rund um den Zugewinnausgleich
 
Fragen und Antworten rund um den Zugewinnausgleich finden Sie in unserem Servicebereich.

 

Die Themen im Überblick:
 

 

 




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