Scheidungsfolgenvereinbarung

 

Zwei Drittel aller Scheidungspaare verzichten auf Streit und entscheiden sich für eine einvernehmliche Scheidung.

 

Wenn ein Scheidungsverfahren ansteht, haben Sie die Wahl, wie umfangreich das Scheidungsverfahren werden soll. Grundregel: Wer mehr hat, muss auch mehr regeln. Immer häufiger wählen die Beteiligten eine Kombination aus schlankem Scheidungsverfahren und außergerichtlicher Regelung der Scheidungsfolgesachen über eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung, der kostengünstigen Alternative zum aufgeblasenen Scheidungsverfahren.

Sie können offene Fragen wie die Zahlung von Unterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder, den Zugewinnausgleich, speziell auch die Immobilienauseinandersetzung für gemeinsame Wohneigentum, die Regulierung von Schulden, die Hausratsauseinandersetzung, kurz gesagt, alles was unter den Begriff der Scheidungsfolgesachen fällt  und nicht die eigentliche Scheidung betrifft, einvernehmlich außergerichtlich regeln und damit das Scheidungsverfahren „entschlacken“.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Eine einvernehmliche Regelung geht so schnell, wie die Beteiligten es wollen. Ein weiterer Vorteil ist, dass niemand auf Rechte verzichten muss. Sollten Restzweifel am Entwurf bleiben, können beide Seiten auch bei einer außergerichtlichen Regelung das Ergebnis jeweils durch einen eigenen Anwalt prüfen lassen.

 

Übliche Praxis ist jedoch, dass beide Eheleute sich darüber verständigen, wie die Regelungen aussehen sollten und ein Ehepartner den Entwurf der Vereinbarung durch einen Anwalt ausarbeiten lässt. Das setzt Vertrauen beider Eheleute voraus, Tricksereien sind eher selten, da jede Seite weiß, dass nur dann eine Vereinbarung zustande kommen wird, wenn beide mit dem Ergebnis zufrieden sind.

 

Jedoch sollte ein Fachmann einen prüfenden Blick auf die Vereinbarung werfen, nicht alles, was Betroffene regeln wollen, ist auch zulässig.

 



Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann gleich mehrere Vorteile haben:

Vorteil 1: Sie kommen schneller an Ihr Ziel, auch weil Sie die Geschwindigkeit der außergerichtlichen Verhandlungen über Ihren Scheidungsanwalt besser steuern können.

Vorteil 2: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist genauso rechtssicher wie ein Gerichtsbeschluss bzw. ein Gerichtsurteil.

Vorteil 3: Sie sparen Gerichtsgebühren.

Vereinbarung dieser Art können auch für die Zeit der Trennung geschlossen werden, ganz gleich, wie lange die Trennungszeit dauert oder noch dauern wird. In diesem Fall spricht man von einer sog. Trennungsfolgenvereinbarung.

Fazit: Eine Trennungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Scheidungsverfahren, da sie dazu beiträgt, das gerichtliche  Streitvolumen zu reduzieren und damit das gerichtliche Scheidungsverfahren zeitlich und finanziell nicht mit diesen Streitpunkten zu belasten.

Es gibt jedoch keinen Zwang, eine solche Vereinbarung abzuschließen. U.u. kann man damit rechnen, dass noch nicht geregelte Punkte in letzter Minute in das Scheidungsverfahren aufgenommen werden und das Verfahren erschweren oder verlängern.

 


Spartipp bei der Regelung von Immobilien

 

Einsparungen von über 5.000 Euro möglich

Ein gerichtliches Verfahren im Rahmen des Zugewinns verschlingt oft viel Geld. Aber auch die außergerichtliche Regelung von Immobilien, also von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen kann schnell mehrere tausend Euro kosten.

 

Bei Lebenslage-Scheidung.de können Sie den größten Teil dieser Kosten sparen.

 

Was Sie dafür tun müssen? Ganz einfach: Wenn Sie uns mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen, regeln wir Ihre Immobilie auf außergerichtlichem Wege mit.

In den nachfolgenden Beispielen zeigen wir, wie viel Geld Sie bei unseren Paketpreisen sparen können.

 

Einsparung bei einem:

 

 

 

 

 





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